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Grundsteuererklärung für Privateigentum - kostenlose Lösung des Bundes

Im Zuge der Grundsteuerreform müssen rund 36 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer in Deutschland bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Viele davon sind Privateigentümerinnen und -eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken. Um diesen die Erstellung der Steuererklärung zu erleichtern, wurde vom Bund die Lösung „Grundsteuererklärung für Privateigentum” geschaffen. Die Online-Anwendung steht seit dem 4. Juli 2022 zur Verfügung.

Entwickelt wurde die Anwendung von der DigitalService GmbH des Bundes, deren 100%-iger Anteilseigner der Bund ist, im Auftrag des Bundesfinanzministeriums. Sie richtet sich an an Eigentümer:innen von Grundstücken in Bundesländern, die sich bei der Grundsteuer für das sogenannte „Bundesmodell“ entschieden haben. Das sind folgende 11 Bundesländer:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Für Grundstücke in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen kann „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ nicht verwendet werden. Für diese Länder steht als kostenlose Lösung aktuell nur ELSTER zur Verfügung.

Beachtet werden sollte auch, dass die Lösung „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ keine komplexere Sachverhalte abdeckt. Genannt sind hier zum Beispiel folgende Konstellationen:

  • Das Grundstück gehört zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft
  • Das Grundstück ist ein Mietwohngrundstück (Mehrfamilienhaus; Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen) oder gehört zu den sogenannten Nichtwohngrundstücken (gemischt genutzte Grundstücke, Geschäftsgrundstücke, sonstige Grundstücke)
  • Das Grundstück ist von der Grundsteuer befreit
  • Eigentümer:in des Grundstücks ist eine Erbengemeinschaft oder eine Person mit Wohnsitz im Ausland
  • Eigentümer:innen des Grundstücks sind keine natürlichen Personen (institutionelle Eigentümer, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften)

Auch diese Fälle können aktuell nur mit der ELSTER-Lösung bearbeitet werden.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie zum Beispiel auf der Themenseite des Bundesfinanzministeriums zur Reform der Grundsteuer. Antworten des Bundesfinanzministeriums auf Fragen zur Grundsteuerreform finden Sie im FAQ. Weitere offizielle Informationen über die Grundsteuerreform für Ihr Bundesland finden Sie unter www.grundsteuerreform.de.

Bei Fragen rund um das Thema Grundsteuer unterstützt Sie auch der virtuelle Assistent der Steuerverwaltung, den Sie unter www.steuerchatbot.de erreichen.

Der nächste Zeitpunkt der Hauptfeststellung ist in 7 Jahren, also im Jahr 2029. Bis dahin soll das Verfahren digitalisiert werden, sodass Eigentümer:innen dann voraussichtlich keine Hauptfeststellungserklärung mehr abgeben müssen.

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