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Berlin steht vor einschneidenden Veränderungen in der Grundsteuer, die ab dem 01.01.2025 gelten werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018 die bisherige Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig, woraufhin der Bund eine umfassende Reform auf den Weg brachte. Nun veröffentlichte die Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin ein Eckpunktepapier, in dem auch zum voraussichtlichen Hebesatz ab dem Jahr 2025 Stellung genommen wird.
Hier sind die Kernpunkte der Reform:
Grundsteuerwert | Grundsteuer (jährlich) |
100.000 Euro | 145,70 Euro |
150.000 Euro | 218,55 Euro |
200.000 Euro | 291,40 Euro |
250.000 Euro | 364,25 Euro |
300.000 Euro | 437,10 Euro |
350.000 Euro | 509,95 Euro |
400.000 Euro | 582,80 Euro |
450.000 Euro | 655,65 Euro |
500.000 Euro | 728,50 Euro |
Trotz des klaren Ziels, eine flächendeckende Erhöhung zu vermeiden und die Belastung, insbesondere für Wohnimmobilien, so gering wie möglich zu halten, sollten Eigentümerinnen und Eigentümer sich auf eine finanzielle Veränderung einstellen. Unsere Vergleichsberechnungen zwischen der alten Regelung und der neuen Regelung zeichnen ein klares Bild: Die Grundsteuer wird deutlich steigen. In unseren Fällen im Bereich zwischen 10 und 70 %.
Mit Blick darauf empfehlen wir, frühzeitig Strategien zu entwickeln, um die Auswirkungen auf die finanzielle Planung abzufedern. Die Einführung einer Härtefallregelung für selbst genutzte Wohngrundstücke könnte dabei eine Möglichkeit sein, die individuellen Belastungen zu mildern. Insgesamt zeigt sich, dass eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den neuen Regelungen unerlässlich ist, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.
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