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Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich gemeinsam in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium auf eine einmalige Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuer-Erklärung verständigt.
Dies war notwendig, da 2 Wochen vor Ablauf der regulären Abgabefrist nur etwa ein Drittel der Steuererklärungen eingereicht wurden. Dies liegt deutlich hinter den Erwartungen. Um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten und die Finanzämter nicht mit einer Flut von individuellen Fristverlängerungsanträgen zu befassen, wurde sich in der Finanzministerkonferenz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen auf eine einmalige allgemeine Fristverlängerung bis zum 31. Januar 2023 verständigt.
Das neue Fristende sei unbedingt einzuhalten, so der Tenor der Erörterungen in Berlin. Das Bundesministerium der Finanzen sollte ergänzend zu den Anstrengungen der Länder die Informations- und Werbekampagne zur Erklärungsabgabe nochmals intensivieren.
Alle Beteiligten betonen, dass die Ermittlung der neuen Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge eine zwingende Vorarbeit für die bundesdeutschen Gemeinden darstellt, damit diese ab dem Jahr 2025 weiterhin die Grundsteuer erheben können. Denn nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfen ab Januar 2025 nur noch die neuen Wertansätze zugrunde gelegt werden. Für einen erfolgreichen Abschluss der Grundsteuerreform ist es daher unerlässlich, dass den Finanzämtern frühzeitig eine ausreichende Menge an Erklärungen vorliegt. Nur so kann die Neubewertung von insgesamt 38 Mio. wirtschaftlichen Einheiten zeitgerecht bewerkstelligt werden, um auch den Gemeinden die notwendige Zeit zu geben, die neuen Hebesätze im Rahmen der Haushaltsaufstellung festzulegen und die neuen Grundsteuerbescheide zu versenden.
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