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Schluss mit Steueroasen?
Am 10.06.2021 hat der Bundestag das "Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze", auch Steueroasen-Abwehrgesetz genannt, verabschiedet. Damit sollen Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen unattraktiv gemacht werden.
Ziel dieses Gesetzes ist es, Staaten und Gebiete, die anerkannte Standards in den Bereichen Transparenz in Steuersachen, unfairen Steuerwettbewerb und bei der Umsetzung der BEPS-Mindeststandards nicht erfüllen, dazu anzuhalten, Anpassungen zur Umsetzung und Beachtung internationaler Standards im Steuerbereich vorzunehmen. Zu diesem Zweck sollen Personen und Unternehmen durch gezielte verwaltungsseitige und materiell-steuerrechtliche Maßnahmen davon abgehalten werden, Geschäftsbeziehungen zu diesen Staaten und Steuergebieten fortzusetzen oder neu aufzunehmen. Das Gesetz sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor:
- Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung
- Abzugsverbot von Betriebsausgaben und Werbungskosten
- Verschärfte Quellensteuermaßnahmen
- Einschränkungen bei der steuerlichen Behandlung von Gewinnausschüttungen und Anteilsveräußerungen
Schließlich soll mit dem Gesetzgebungsverfahren auch das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz angepasst werden, um bisher nicht hinreichend umgesetzte Erfordernisse des Standards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen in deutsches Recht zu überführen.
(Quelle: haufe.de)