Haben Sie Fragen?
Rufen Sie uns an

030 29 777 25 70

oder schreiben Sie
uns eine Nachricht unter:

Kontakt@TAXURA.de

Kontaktformular

Steuererklärungen - Abgabefrist für 2020 verlängert

Die Frist zur Einreichung der Steuererklärungen für 2020 wird verlängert, dies hat der Bundestag bereits beschlossen. Dem Gesetz muss nur noch der Bundesrat zustimmen, womit Ende Juni zu rechnen ist. Für das Steuerjahr 2020 gelten dann folgende Fristen:

  • Steuerpflichtige ohne Steuerberater - Abgabe bis zum 31.10.2021 (vorher 31.07.2021)
  • Steuerpflichtige mit Steuerberater - Abgabe bis zum 31.05.2022 (vorher 28.02.2022)

Die Fristen für Zinsen und Verspätungszuschläge verlängern sich entsprechend.

Für die Erstellung und Offenlegung von Jahresabschlüssen für Kapitalgesellschaften ist bisher keine Fristverlängerung in Sicht. Der Deutsche Steuerberaterverband setzt sich zwar für eine Fristverlängerung von drei Monaten ein und fordert, auf die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren für die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2020 für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften bis Ende Mai 2022 zu verzichten. Erleichterungen sind jedoch bisher nicht absehbar.

Unsere Mandanten brauchen sich um die Einhaltung der Offenlegungsfristen jedoch nicht zu sorgen. Die Offenlegung wird fristgerecht bis zum Jahresende durch uns erfolgen.

Zurück