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Steueroptimierung durch eine Holding-GmbH - so funktioniert´s

⌚ 7 Minuten Lesezeit

Viele Unternehmen entscheiden sich auch aus haftungsrechtlichen Gründen für die Rechtsform der GmbH. Im Vergleich zu anderen Rechtsformen ist diese jedoch steuerlich hoch belastet. Eine Möglichkeit zur Steueroptimierung kann die Gründung einer Holding-GmbH sein.


Inhaltsverzeichnis:

Was ist eine Holding-GmbH?

Eine Holding ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Organisationsstruktur, in der Unternehmen organisiert sind. Dementsprechend braucht es mindestens zwei Unternehmen, um eine Holdingstruktur zu schaffen. Eine Muttergesellschaft und (mindestens) ein Tochterunternehmen.

Für eine Holdingstruktur kommen grundsätzlich alle Rechtsformen in Betracht. Jedoch ergeben sich aufgrund einzelner Besonderheiten der Rechtsformen Unterschiede in der Besteuerung. Häufig findet man hier auch den Begriff „Schachtelprivileg“. Daher wird für Holdingstrukturen regelmäßig die Rechtsform der Kapitalgesellschaft gewählt. Dies kann zum Beispiel eine Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Unternehmergesellschaft (UG) sein. Handelt es sich um eine GmbH, spricht man von einer Holding-GmbH.

Wie funktioniert die Steueroptimierung mit einer Holding-GmbH?

Die Gründung einer Holding kann der Neustrukturierung eines Unternehmens dienen und erleichtert die Verwaltung einzelner Tochtergesellschaften. Meist erfolgt die Gründung vorwiegend zur Steueroptimierung. Neben der Steueroptimierung können aber noch weitere Gründe für eine Holding-GmbH sprechen, z. B. organisatorische, haftungsrechtliche oder erbrechtliche Gründe. Das wichtigste Merkmal einer Holding ist, dass sie sich nicht in laufenden Geschäfte der operativen GmbH einmischt. Sie verkauft weder Produkte noch Dienstleistungen und wird deshalb auch als Dachgesellschaft oder Muttergesellschaft bezeichnet.

Hauptaufgaben einer Holding-GmbH

  • Steuerung der langfristigen Entwicklung der Tochtergesellschaften
  • Treffen strategischer Entscheidungen
  • Zuweisung und Verteilung von Ressourcen

Das bedeutet, dass im Fokus der Holding die übergeordnete Unternehmensführung steht. Im Gegenzug bleiben die Tochtergesellschaften weitgehend autonom, indem sie sich auf das operative Geschäft konzentrieren.

Doch wie gelingt die Steueroptimierung? Dazu ist es wichtig, die Besteuerung auf Ebene der GmbH und die Steueroptimierung mithilfe einer Holding-GmbH zu vergleichen.

  • Auf der Ebene der GmbH fallen auf Gewinne Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer (abhängig vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde) an, die zusammen mit dem Solidaritätszuschlag meist rund 30 % ausmachen. Die Ausschüttung des besteuerten Gewinns an den GmbH-Gesellschafter wird noch einmal besteuert. Es fällt Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 26,375 % an (ggf. kommt noch Kirchensteuer hinzu) . Daraus ergibt sich insgesamt eine Steuerbelastung von etwa 49 % auf Seiten des Unternehmers. Das bedeutet, dass angesichts der Gesamtsteuerbelastung nur etwa 51 % des erwirtschafteten Gewinns im Privatvermögen des Gesellschafters ankommen.

  • Die Besteuerung der Ausschüttungen kann mithilfe einer Holding reduziert werden. Auf Ebene der operativen Gesellschaft werden die Gewinne wieder mit dem üblichen Steuersatz von 15 % Körperschaftsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag zuzüglich Gewerbesteuer besteuert, zusammen also etwa 30 %. Wenn der verbleibende Gewinn aus der GmbH in die Holding ausgeschüttet wird, fallen jedoch statt 26,375 % nur etwa 1,5 % Steuern an. Dadurch verbleibt wesentlich mehr Netto-Liquidität, die für Investitionen und den Vermögensaufbau genutzt werden kann.

Was sind die Vorteile einer Holding-GmbH?

Eine Holding-GmbH bietet neben der Steueroptimierung noch weitere Vorteile.

Die Vorteile einer Holding im Überblick:

  • Haftung und Haftungsausschluss: In der Regel muss die Holding als Muttergesellschaft nicht für Tochtergesellschaften haften. Gerät die Tochtergesellschaft in Zahlungsschwierigkeiten, muss die Holding nicht für mögliche Forderungen einstehen. Es kann auch gezielt Vermögen auf die Tochtergesellschaften übertragen werden, wodurch es im Haftungsfall geschützt ist.

  • Nutzung von Synergien: Durch die Bündelung von verschiedenen Unternehmen unter dem Dach einer Holding können Synergien genutzt werden. Werden beispielsweise Produktionsmaschinen, ein Fuhrpark sowie sonstige teuren Geräte und Technik in eine Besitzgesellschaft ausgelagert und den Tochtergesellschaften zur Verfügung gestellt, ist das Betriebsvermögen im Fall einer Insolvenz einer der Töchter geschützt. Denkbar kann auch der Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages mit verschiedenen Tochtergesellschaften sein, um Gewinne und Verluste verschiedener Gesellschaften verrechnen.

  • Steuerersparnis bei Dividenden: Bei einer Beteiligung von mehr als 10 % sind Dividenden steuerbegünstigt, da keine Körperschaftsteuer erhoben wird. Bei einer Beteiligung von über 15 % erfolgt die Gewinnausschüttung zusätzlich noch gewerbesteuerfrei. Das bedeutet, dass Gewinne nahezu steuerfrei an die Holding ausgeschüttet und dort für Investitionen verwendet werden können.

Sorgfältig geplant und rechtssicher umgesetzt kann eine Holding-GmbH neben der Steueroptimierung mehr Flexibilität und Sicherheit bieten.

Welche Nachteile hat eine Holding-GmbH?

Trotz der Steueroptimierung hat die Holding-GmbH auch Nachteile. Die 5 wichtigsten Nachteile sind:

  1. Doppelte Buchführung und Jahresabschlüsse: Nach der Gründung einer Holding bleibt jede Gesellschaft für sich bestehen. Das bedeutet, dass die Holding und jede Tochtergesellschaft jeweils eine eigene Buchführung und Jahresabschlüsse haben und Steuererklärungen einreichen muss.

  2. Höherer Verwaltungsaufwand: Mit der Gründung einer Holding-GmbH steigt auch der Verwaltungs- und Organisationsaufwand. Denn die Tochtergesellschaften und die Holding müssen parallel geführt werden. Zwischen den einzelnen Firmen werden Verträge geschlossen, die unter anderem Marketing-, Personal-, Produktions- und Einkaufsbedingungen zum Inhalt haben können.

  3. Komplexere Rahmenbedingungen: Mit der Gründung der Holding steigen die rechtlichen Vorgaben, die eine hohe juristische Expertise und dementsprechendes Fachpersonal voraussetzen.

  4. Kosten: Mit der Gründung einer Holding-GmbH sind Kosten verbunden, die vorab berechnet werden sollten. Das gilt nicht nur für die Gründungskosten, sondern auch für die laufenden Kosten. Nicht zu vergessen sind die Kosten für die betriebliche, steuerliche und juristische Beratung.

  5. Abhängigkeit: Ein weiterer Nachteil ist die Abhängigkeit der Tochtergesellschaften von der Holding-GmbH. Ist die Existenz der Holding-GmbH bedroht, gehen die Tochtergesellschaften mit der Muttergesellschaft unter. Und das unabhängig davon, ob sie gut am Markt aufgestellt sind und Gewinne erzielen oder nicht.

Auch sollte immer bedacht werden, dass eine Holding-GmbH nicht zwingend Steuern spart. Die Vorteile der nahezu steuerfreien Ausschüttung sind dem Grunde nach nur eine Verschiebung der Steuerzahlung in die Zukunft. Soll das Vermögen in die private Vermögenssphäre gelangen, fällt bei Ausschüttung aus der Holding-GmbH wie gewohnt Abgeltungssteuer an. Durch den Umweg über die Holding am Ende sogar etwa 1,5 % an Steuern mehr als ohne Holding.

Umso wichtiger ist es, vor der Gründung einer Holding sorgfältig abzuwägen, ob der zusätzliche Aufwand und die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum potenziellen Nutzen stehen.

Rechtliche und steuerliche Anforderungen an eine Holding-GmbH

Vor der Gründung einer Holding-GmbH ist es wichtig, sich umfassend zu informieren und beraten zu lassen. Denn es besteht die Gefahr, rechtliche und steuerliche Anforderungen zu unterschätzen beziehungsweise zu übersehen.

  • Durch die Gründung einer Holdinggesellschaft entsteht eine steuerliche Gruppe. Das bedeutet, dass die Buchhaltung komplexer wird und Jahresabschlüsse für die Holding und jede Tochtergesellschaft abgegeben werden müssen.

  • Zwischen der Holding und den einzelnen Tochtergesellschaften müssen vertragliche Vereinbarungen getroffen werden, die beispielsweise das Personal, die Produktion, den Maschinenpark, das Marketing sowie den Einkauf betreffen können.

  • Langwierige Anmeldungen können zu Liquiditätsverzögerungen führen. Das gilt zum Beispiel für die Anmeldung beim Finanzamt. Hier ist es wichtig, transparent mit den Finanzbehörden zu kommunizieren.

  • Es ist nicht garantiert, dass eine Holding erfolgreich ist. Im Falle eines Misserfolges müssen mehrere Firmen liquidiert werden, was mit Mehrkosten und einem erheblichen Mehraufwand verbunden ist.

Fazit

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Holdingstruktur Unternehmen neben der Steueroptimierung finanzielle Stabilität und eine verbesserte Liquiditätsposition bieten kann. Wichtig ist, sich bei ihrer Nutzung immer an die geltenden Gesetze und an die steuerrechtlichen Vorgaben zu halten. Für eine erfolgreiche Implementierung sind fundierte Kenntnisse und eine qualifizierte Beratung unerlässlich. Ohne eine sorgfältige Planung und eine ausführliche Beratung können unerwünschte rechtliche und steuerliche Konsequenzen auftreten. Um das zu vermeiden, ist von Beginn an professionelle Unterstützung empfehlenswert. Wir unterstützen und begleiten Sie mit unserem Expertenwissen - kontaktieren Sie uns!

FAQ - häufig gestellte Fragen und Antworten zur Holding-GmbH und zur Steueroptimierung

Wie hoch sind die Kosten für die Gründung einer Holding-GmbH?

Die Kosten für eine Holding-Gründung hängen davon ab, ob die Unternehmen, die unter dem Dach einer Holding zusammengeführt werden, bereits etabliert sind oder erst gegründet werden müssen. Abhängig von der Rechtsform muss entsprechendes Startkapital eingeplant werden. Bei einer GmbH sind das 25.000 Euro, die zumindest hälftig als Stammkapital eingezahlt werden müssen. Hinzu kommen die Notargebühren für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, die Kosten für den Eintrag im Handelsregister, ggf. Gebühren für die Gewerbeanmeldung sowie Mitgliedsbeiträge in der Industrie- und Handelskammer. Durch die Gründung und Strukturierung einer Holding-GmbH fallen außerdem Kosten für die fachliche Beratung beim Anwalt und Steuerberater an. Außerdem sind Kosten für zusätzliche Räumlichkeiten, mehr Personal und den höheren Verwaltungsaufwand denkbar. Wichtig ist, sich vorab gut zu informieren und im laufenden Prozess alle Kostenpunkte im Blick zu behalten.

Bei einfachen Fällen sollte für die Holding-GmbH mit Gründungskosten (einmalig) von mindestens 1.500 Euro und jährlichen Kosten von mindestens 2.000 Euro gerechnet werden. Bei komplexen Strukturen liegen die Kosten höher und müssen individuell ermittelt werden.

Holding gründen - wie verläuft der Gründungsprozess?

Um eine Holding-GmbH zu gründen, braucht es mehrere Schritte. Dazu gehört die Erstellung und notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages, die Eröffnung eines Geschäftskontos und die Anmeldung beim Handelsregister. Daran schließen sich die Anmeldung beim Finanzamt und ggf. bei der Berufsgenossenschaft und der Agentur für Arbeit an. In einem weiteren Schritt werden die Tochtergesellschaften unter dem Dach der Holding zusammengeführt. Auch für diesen Schritt ist ein Notar erforderlich.

Welche steuerlichen Dokumente müssen regelmäßig eingereicht werden?

Auch eine Holding-GmbH ist zur Buchführung verpflichtet, mit der die rechnerische Richtigkeit aller Buchungen und Aufwendungen sichergestellt wird. Für sie müssen die Bücher geführt werden, Jahresabschlüsse erstellt und jährliche Steuererklärung eingereicht werden.

Was passiert bei einem Verkauf einer Tochtergesellschaft?

Holdinggesellschaften werden auch beim Verkauf der operativen GmbH (Tochtergesellschaft) begünstigt, bei der ebenfalls die Steuerfreistellung zu 95 % greift. Hält die Holding-GmbH eine Tochter-GmbH zu 100 Prozent, sind im Falle eines Verkaufs 95 % des Veräußerungsgewinns steuerfrei.

Wann ist die Gründung einer Holding-GmbH sinnvoll?

Die Gründung einer Holdinggesellschaft kann sinnvoll sein, wenn das Unternehmen um neue Geschäftsfelder erweitert werden soll oder beim Aufbau konzernähnlicher Strukturen. Eine Holding-Struktur kann zu Beginn der Aufnahme einer Geschäftstätigkeit oder auch zu einem späteren Zeitpunkt errichtet werden. Sinnvoll kann die Gründung einer Holding insbesondere dann sein, wenn bestimmte Geschäftsbereiche zur Optimierung der Organisation und der Finanzen sowie zur Steueroptimierung oder Risikominimierung in Tochterunternehmen ausgegliedert werden sollen.

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