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Stichprobenkontrollen der IBB bei Corona-Soforthilfen
Die Investitionsbank Berlin (IBB) führt aktuell für den pauschalen Landeszuschuss der Corona-Soforthilfe von 5.000 Euro (Anträge bis 01.04.2020) zufällige, verdachtsunabhängige Stichprobenkontrollen durch. Im Rahmen der Stichprobe wird erfragt, für welche Kostenpositionen die ausgezahlten Corona Soforthilfe-Mittel genutzt wurden.
Obwohl für die erste Corona-Soforthilfe keine Zweckbindung bestand, sollen im Fragebogen die Kosten beziffert und zugeordnet werden, die dadurch gedeckt wurden. Da durch den Zuschuss auch private Kosten gedeckt werden konnten, bietet es sich an, den erhaltenen Zuschuss quotal auf alle infrage kommenden Kosten zu verteilen.
Die Beantwortung der Fragen grundsätzlich freiwillig, das Land Berlin behält sich jedoch vor, bei ausbleibender Mitwirkung die Bewilligung der ausgezahlten Corona-Soforthilfe einer Prüfung zu unterziehen. Wir empfehlen daher, die Fragen zu beantworten, um eine Prüfung zu vermeiden.