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Bei einer Umfirmierung ändert sich an der Rechtsform eines Unternehmens nichts. Sie konzentriert sich allein auf die Änderung des Firmennamens, die mit Chancen und Risiken verbunden ist. Welche Gründe es gibt, den Firmennamen zu ändern, wie diese Änderung abläuft und welche Folgen und Kosten damit verbunden sind - das und mehr erfahren Sie hier!
Inhaltsverzeichnis:
Die Umfirmierung beschreibt die Umbenennung eines Unternehmens. Es handelt sich also um eine Namensänderung, nicht jedoch um eine Änderung der Rechtsform. Die Änderung des Firmennamens kann unabhängig von der Größe und der Rechtsform eines Unternehmens erfolgen. Die Gründe variieren, wobei die für die Namensänderung notwendigen Schritte nahezu identisch sind. Im Zusammenhang mit dem Namenswechsel können weitere Faktoren geändert werden. Beispiele sind eine Überarbeitung des Firmenimages oder eine Änderung der Zielgruppe. Das bedeutet, dass eine Umfirmierung immer mit einer Namensänderung verbunden ist, während zusätzliche Änderungen nicht zwingend, sondern optional sind.
Aus finanziellen Gründen starten Gründer oftmals mit einer Unternehmergesellschaft (UG), die später in eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) "umgewandelt" wird. Rechtlich gesehen ist eine UG jedoch bereits eine Unterform einer GmbH und beruft sich auf das GmbH-Gesetz (GmbHG). Daher spricht man hierbei nicht von einer Umwandlung (zu einer anderen Rechtsform) oder einem Formwechsel. Da nur der Rechtsformzusatz geändert wird, spricht man auch hier von einer Umfirmierung.
Die Umfirmierung von einer UG in eine GmbH ist erst möglich, wenn - analog zur Gründung einer GmbH - mindestens 12.500 Euro Stammkapital vorhanden sind. Voraussetzung ist ein Beschluss der Gesellschafterversammlung. Auch der Gesellschaftervertrag muss entsprechend angepasst werden, wofür eine notarielle Beglaubigung erforderlich ist.
Der Firmenname ist das sichtbare Aushängeschild für jedes Unternehmen. Deshalb ist es wichtig, sich vor der Gründung intensiv mit der Namensfindung zu beschäftigen. Unterschieden werden Sach-, Namens- und Phantasiefirmennamen.
Darüber hinaus gibt es Firmennamen, die eine Kombination aus Sach-, Namens- und Phantasiefirmenname sind, was ebenfalls zulässig ist.
Darüber hinaus muss der Firmenname auch den sogenannten Rechtsformzusatz enthalten. Grund dafür ist, dass die Haftungsverhältnisse eines Unternehmens nach außen sichtbar sein müssen. So führen beispielsweise viele Einzelkaufleute den Zusatz "e.K." für eingetragener Kaufmann, offene Handelsgesellschaften die Abkürzung "oHG", Kommanditgesellschaften den Zusatz "KG", Gesellschaften mit beschränkter Haftung "GmbH" und Aktiengesellschaften den Zusatz "AG". Gestaltungsfreiheit bei der Schreibweise besteht hier nur in eingeschränktem Umfang.
Der im Zeitpunkt der Gründung gewählte Firmenname kann grundsätzlich jederzeit und beliebig oft geändert werden. Unternehmen entwickeln sich weiter und so kann sich die Notwendigkeit einer Namensänderung ergeben. Unternehmen sind somit nach der Gründung frei, ihren Firmennamen zu ändern, wobei die Gründe dafür vielschichtig sind.
Es gibt verschiedene Gründe, den Firmennamen zu ändern - hier einige Beispiele:
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die häufigsten Gründe für eine Änderung des Firmennamens eine Neuausrichtung, Umorientierung oder eine Expansion des Unternehmens sind.
Umfirmieren bedeutet eine Änderung des Firmennamens. Da stellt sich zunächst die Frage, was genau der Firmenname ist. Mit dem Firmennamen ist grundsätzlich die Bezeichnung gemeint, unter der ein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist. Das bedeutet, dass es sich nur dann um eine Firma im rechtlichen Sinne handelt, wenn eine Eintragung des Unternehmens im Handelsregister erfolgt ist. Unternehmen ohne Eintragung sind keine Firma im rechtlichen Sinne und genießen somit auch keinen Namensschutz.
Grundsätzlich kann jedes Unternehmen umfirmiert werden. Es spielt also keine Rolle, ob es sich um eine Personen- oder Kapitalgesellschaft, um einen Ein-Mann-Betrieb oder um ein national oder international aufgestelltes Unternehmen handelt. Ohne Belang ist außerdem der Grund für die Namensänderung, der allein im Ermessen der Verantwortlichen liegt. Es handelt sich auch dann um eine Änderung des Firmennamens, wenn lediglich kleine Anpassungen vorgenommen werden und nicht der gesamte Name verändert wird. In der englischen Übersetzung werden oftmals die Begriffe "Renaming" oder "Change of Name" verwendet. Wird von "Rebranding" gesprochen, bedeutet das, dass nicht nur der Name des Unternehmens, sondern auch andere wesentliche Eigenschaften geändert wurden, zum Beispiel der gesamte öffentliche Auftritt.
Die Namensänderung eines Unternehmens ist mit Chancen und Risiken verbunden, die Sie kennen und vorab sorgfältig gegeneinander abwägen sollten.
Das sind die Vorteile einer Namensänderung:
Neupositionierung am Markt: Durch eine Umfirmierung kann eine Neupositionierung am Markt erfolgen. Dies kann sinnvoll sein, wenn das Unternehmen sich strategisch neu ausrichten möchte.
Modernisierung des Images: Die Umfirmierung ermöglicht es, das Image des Unternehmens zu modernisieren. Ein neuer Name oder eine neue Markenidentität kann frischer wirken und besser zum gewünschten Image passen.
Überwindung von negativen Assoziationen: Wenn ein Unternehmen negative Assoziationen mit seinem bestehenden Namen oder Image hat, kann eine Umfirmierung dazu beitragen, diese zu überwinden und einen Neustart zu ermöglichen.
Fusionen und Übernahmen: Bei Fusionen oder Übernahmen kann eine Umfirmierung dazu dienen, einen einheitlichen Markenauftritt für das fusionierte Unternehmen zu schaffen und die Identität zu vereinheitlichen.
Internationale Expansion: Wenn ein Unternehmen international expandiert, kann eine Umfirmierung notwendig sein, um einen globalen Markennamen zu etablieren, der in verschiedenen Kulturen und Sprachräumen effektiv funktioniert.
Juristische Aspekte und Haftungsfragen: In einigen Fällen kann eine Umfirmierung auch aus juristischen Gründen oder zur Haftungsbeschränkung erforderlich sein.
Das sind die Risiken einer Namensänderung:
Verlust der Markenbekanntheit: Eine etablierte Marke hat oft eine gewisse Bekanntheit und Reputation aufgebaut. Eine Umfirmierung kann dazu führen, dass diese Bekanntheit vorübergehend oder dauerhaft verloren geht, was sich auf Kundenloyalität und -vertrauen auswirken kann.
Verwirrung bei Kunden und Partnern: Kunden und Geschäftspartner könnten durch eine Umfirmierung verwirrt werden, insbesondere wenn der neue Name oder die neue Identität nicht klar kommuniziert wird. Das kann zu Unsicherheit und Vertrauensverlust führen.
Kosten und Ressourcen: Eine Umfirmierung ist mit Kosten verbunden, einschließlich der Neugestaltung von Logos, Marketingmaterialien, Websites und möglicherweise sogar rechtlichen Aspekten. Dies kann erhebliche Ressourcen erfordern.
Rechtliche Komplikationen: Bei der Auswahl eines neuen Firmennamens müssen rechtliche Aspekte berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass der Name verfügbar ist und keine Markenrechte Dritter verletzt.
Widerstand innerhalb des Unternehmens: Mitarbeiter könnten negativ auf eine Umfirmierung reagieren, insbesondere wenn die Gründe nicht klar kommuniziert werden oder wenn sie mit Unsicherheiten bezüglich ihrer Arbeitsplätze oder der Unternehmensausrichtung verbunden ist.
Verlust von historischer Identität: Unternehmen, die eine lange Geschichte haben, könnten durch eine Umfirmierung ihre historische Identität verlieren.
Misslungene Positionierung am Markt: Wenn die Gründe für die Umfirmierung nicht klar kommuniziert oder die neue Markenidentität nicht erfolgreich positioniert wird, kann dies zu einer missglückten Rebranding-Strategie führen.
Das Gute an den genannten Risiken ist, dass sie sich mit einer guten Planung, Vorbereitung und Umsetzung im Vorfeld minimieren lassen. Hatte der ursprüngliche Firmenname eine hohe Bekanntheit und Reputation, kann es sich lohnen, in seine Mitnahme zu investieren. So kann beispielsweise die ursprüngliche Domain erhalten bleiben, von der der User auf die neue Präsenz weitergeleitet wird. Das ist zwar mit zusätzlichen Kosten verbunden, die jedoch durch den Erhalt sonst verlorener Kunden schnell wieder ausgeglichen werden können.
Die Namensänderung eines Unternehmens lässt sich in vier Schritte gliedern, in die Prüfung, die Vorbereitung, die Einleitung und in die Nachbereitung der Umfirmierung. Der Umfang und der Ablauf der Namensänderung eines Unternehmens hängen insbesondere von der Art des jeweiligen Unternehmens ab.
Bevor Sie sich für einen neuen Unternehmensnamen entscheiden, prüfen Sie, ob das die richtige Option ist. Das bedeutet, dass Sie in einem ersten Schritt Marktforschung betreiben. Dazu beobachten Sie zunächst Ihre Konkurrenten und erstellen eine Konkurrenzanalyse. Zur Marktforschung gehört auch, dass Sie Ihre Zielgruppen analysieren und Ihr Alleinstellungsmerkmal erarbeiten. Zusammengefasst ergeben sich folgende Schritte:
Im Wesentlichen beschäftigen Sie sich im Zusammenhang mit einer Änderung des Firmennamens mit denselben Fragen wie bei der Gründung Ihres Unternehmens. Im Ergebnis geht es darum, ein stimmiges Gesamtkonzept zu erarbeiten.
In einem weiteren Schritt müssen Sie einen passenden Firmennamen finden, der den ursprünglichen Namen ersetzen soll. Das gelingt Ihnen unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
Sobald Sie einen Firmennamen gewählt haben, kann die eigentliche Vorbereitung beginnen.
In der Vorbereitungsphase geht es darum, Kunden und Mitarbeiter zu informieren und die Umfirmierung über die jeweiligen Marketingkanäle - offline und online - zu kommunizieren.
Die Umfirmierung wird durch einen formellen Akt eingeleitet. Beim Umbenennen einer GmbH sind beispielsweise die Einberufung einer Gesellschafterversammlung sowie ein Gesellschafterbeschluss Voraussetzungen, die zwingend einzuhalten sind. Abhängig von der jeweiligen Rechtsform muss beispielsweise der Gesellschaftsvertrag angepasst werden. Da der Firmenname in das Handelsregister eingetragen ist, muss auch der Handelsregistereintrag entsprechend geändert werden. Zweck des Handelsregisters ist unter anderem, dass sich Geschäftspartner und Kunden über das Unternehmen informieren können.
Erst mit der notariellen Beglaubigung und der anschließenden Meldung an das Handelsregister wird die Umfirmierung rechtskräftig. Der neue Firmenname muss jedoch nicht nur im Handelsregister geändert werden. Das gilt gleichermaßen auch für die Ummeldung beim örtlichen Gewerbeamt. Die formalen Notwendigkeiten hängen dabei von der Art und Größe des jeweiligen Unternehmens ab.
Bei der Nachbereitung geht es darum, die Änderung des Firmennamens nach innen und außen zu kommunizieren. Im Idealfall schalten Sie die alte Internetdomain nicht ab, sondern nutzen Sie weiter, indem Sie die alte Domain mit einer Weiterleitung zur neuen Domain versehen. Auch Einträge in Branchen-, Firmen- und Telefonverzeichnissen müssen ebenfalls auf den neuesten Stand gebracht werden. Spätestens jetzt sollten Sie damit beginnen, die vorbereiteten Werbe- und Marketingkampagnen zu launchen. Nicht nur online, sondern auch offline muss der alte in den neuen Firmennamen geändert werden. Das gilt beispielsweise für Rechnungen, Formulare und sonstige Unternehmenspapiere, die für den Schriftverkehr verwendet werden.
Darüber hinaus können Sie prüfen, wie sich die Umfirmierung auf Ihr Unternehmen auswirkt. Das geschieht mithilfe von Kennzahlen, über die Sie beispielsweise die Neukundenentwicklung sowie die Bestandskunden erfassen. Prüfen Sie, ob die Neuausrichtung des Unternehmens klar kommuniziert und dementsprechend richtig wahrgenommen wird. Ermitteln Sie, ob Kunden abgesprungen und welche hinzugekommen sind. Aus den mithilfe der Kennzahlen erarbeiteten Ergebnisse lassen sich weitere Maßnahmen ableiten, um verlorene Bestandskunden zurückzugewinnen und noch nicht erreichte Zielgruppen anzusprechen.
In den Köpfen der Kunden ist ein Firmenname stets eng mit den angebotenen Produkten und Dienstleistungen verknüpft. Umso wichtiger ist es, dass der Unternehmensname positive Assoziationen weckt. Wer hingegen durch die Namensgebung potenzielle Kunden abschreckt, kann wertvolle Marktanteile verlieren. Es ist ein kreativer Prozess, einen guten Firmennamen zu finden. Deshalb ist es empfehlenswert, bei der Suche strukturiert vorzugehen, zum Beispiel mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung und der Beantwortung dieser sechs Fragen:
Im Zusammenhang mit einer Änderung des Firmennamens sollten auch die Kosten betrachtet werden. Dazu gehören
Die Höhe der Handelsregistergebühren sowie der Notarkosten orientiert sich am Geschäftswert, der Rechtsform und der Anzahl der Gesellschafter. Hier sollten mindestens 200 Euro eingeplant werden. Die Kosten für die Gewerbeummeldung liegen meist unter 50 Euro.
Vergessen oder oftmals zu gering kalkuliert werden die Kosten, die rund um die Änderung des Firmennamens anfallen. Hinzu kommt vor allem der zeitliche Aufwand, der gerne unterschätzt wird - hier einige Beispiele:
Eine klare Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist hier wichtig.
Auch wenn es sich beim Umfirmieren lediglich um die Änderung des Firmennamens handelt, kann es zu einer allgemeinen Verunsicherung kommen. Geschäftspartner, Lieferanten und Kunden könnten den Eindruck gewinnen, dass es schlecht um das Unternehmen bestellt ist. Gleiches gilt für die Mitarbeiter, die möglicherweise Angst um ihre Arbeitsplätze haben. Umso wichtiger ist Transparenz und gute Kommunikation. Das gilt insbesondere für die Belegschaft, die frühzeitig über den Namenswechsel informiert und gegebenenfalls auch in die Namensfindung mit einbezogen werden sollte. Wichtig ist, zu kommunizieren, dass die bisherigen Arbeitsverträge durch die Umfirmierung unberührt bleiben und ihre Gültigkeit behalten.
Gleiches gilt für Verträge mit Geschäftspartnern und Lieferanten. Auch diese behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht noch einmal unter dem neuen Namen geschlossen werden. Grund ist, dass sich der Vertragspartner nicht ändert, sondern lediglich der Firmenname. Alle nach der Namensänderung geschlossenen Verträge werden mit dem neuen Firmennamen unterzeichnet. Eine reine Namensänderung hat somit kaum rechtliche Auswirkungen auf die bisherige Geschäftstätigkeit.
Abschließend ist festzuhalten, dass die Umfirmierung ein probates Mittel ist, um ein Unternehmen neu auszurichten, ein schlechtes Image hinter sich zu lassen, sich neu auf dem Markt zu positionieren oder mit einem erweiterten Waren- oder Dienstleistungsangebot auf nationaler oder internationaler Ebene zu expandieren. Veränderungen gehen oftmals mit Unsicherheit einher. Um diese zu vermeiden, ist eine umfassende und vor allem professionelle Kommunikation im Innen- und Außenverhältnis unerlässlich. Nur so können Sie alle Beteiligten mitnehmen. Damit die Namensänderung Teil Ihrer unternehmerischen Erfolgsgeschichte wird, ist es empfehlenswert, dass Sie Fachleute an Ihre Seite holen. Die TAXURA ist ein erfahrener, zuverlässiger, vertrauenswürdiger und vor allem professionell agierender Partner, der Ihr Unternehmen sicher durch die Umfirmierung führt. Kontaktieren Sie uns!
Oftmals werden die Begriffe Umfirmierung und Umwandlung synonym verwendet. Tatsächlich bezeichnet die Umfirmierung die Änderung des Firmennamens, während die Umwandlung die Änderung der Rechtsform eines Unternehmens bedeutet. Ein Beispiel für eine Umwandlung ist der Wechsel der Geschäftsform von einer AG in eine GmbH.
Markenkonflikte sollten im Zusammenhang mit einer Namensänderung vermieden werden. Grund ist, dass Markenrechtsverletzungen sehr kostenintensiv sein können. Bevor Sie sich für einen neuen Firmennamen entscheiden, sollten Sie eine sorgfältige Markenrecherche durchführen mit dem Ziel, Markenrechtsverletzungen zu vermeiden. Haben Sie sich für einen Namen entschieden, sollten Sie ihn als Marke schützen lassen. Denn aus einer nicht geschützten Marke lassen sich nur schwer Rechte herleiten.
Eine Namensänderung ist keine Neugründung eines Unternehmens. Geändert wird nur der Firmenname. Bezogen auf Verträge bedeutet das, dass ein Firmenname kein Inhaber eines Rechts, sondern lediglich eine Firmenbezeichnung ist. Vertragspartner ist und bleibt das Unternehmen selbst. Bestehende Vertragsbeziehungen mit Geschäftspartnern, Lieferanten, Kunden und Mitarbeitern bleiben somit unverändert bestehen.
Soll eine Namensänderung rückgängig gemacht werden, handelt es sich rechtlich gesehen um nichts anderes als eine erneute Umfirmierung. Die Namensänderung ist bei einer Rückgängigmachung darauf gerichtet, den neuen Namen in den alten Unternehmensnamen zu ändern.
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