Was ist eine Finanzbuchhaltung?
Dieses Aufgabengebiet ist ein Teilbereich der Buchhaltung, der sich auf Zahlungsströme und das Firmenvermögen bezieht. Gewerbetreibende mit mehr als 600.000 Euro Umsatz oder 60.000 Euro Gewinn unterliegen hierbei der gesetzlichen Buchführungspflicht: Sie müssen die Regeln der doppelten Buchführung beachten und eine Bilanz erstellen. Diese Form der Buchhaltung beinhaltet neben der Dokumentation finanzieller Transaktionen eine transparente Aufführung der Vermögenswerte. Freiberufler hingegen dürfen sich darauf beschränken, Einnahmen und Ausgaben aufzulisten. Diese Variante basiert auf dem Zufluss- und Abflussprinzip. Der Wert des Firmenvermögens spielt keine Rolle, es kommt bei der Gewinnermittlung ausschließlich auf die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen an. In beiden Fällen unterliegen Unternehmen der Aufbewahrungspflicht: Sie müssen die meisten Unterlagen mindestens 10 Jahre lang archivieren.
Was ist der Unterschied zwischen Buchhaltung und Finanzbuchhaltung?
Bei der Bezeichnung Buchhaltung handelt es sich um einen Oberbegriff, während Finanzbuchhaltung einen Teilbereich bezeichnet. Soloselbstständige müssen sich nur um die Finanzbuchhaltung kümmern, bei Unternehmen mit Angestellten kommt beispielsweise die Lohnbuchhaltung hinzu. Im Rahmen der Finanzbuchhaltung werden sämtliche finanziell relevante Vorgänge erfasst. Bei Freiberuflern genügt eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Gewerbetreibende müssen zumeist die Regeln der doppelten Buchführung anwenden. Bei der doppelten Buchführung müssen neben finanziellen Transaktionen auch die Änderungen der Vermögenswerte berücksichtigt werden. Die Lohnbuchhaltung als weiterer Teilbereich der Buchhaltung umfasst unter anderem das Anfertigen von Gehaltsabrechnungen. Alle Aufgaben der Finanz- und Lohnbuchhaltung können Sie Ihrer Steuerberatung überlassen.
Wer ist zur Finanzbuchhaltung verpflichtet?
Alle Selbstständigen und Firmen müssen die finanziellen Transaktionen dokumentieren und die Belege aufbewahren. Allerdings unterscheidet sich die konkrete Form: Freiberufler dürfen ihren Gewinn laut Steuerrecht auch mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Für diesen Zweck reicht es aus, die Einnahmen und Ausgaben übersichtlich festzuhalten. Gewerbetreibende unterliegen dagegen oftmals der Buchführungspflicht. Diese beinhaltet die Pflicht zur doppelten Buchführung und zur Erstellung einer Bilanz bzw. eines Jahresabschlusses. Der Aufwand zwischen beiden Formen der Buchhaltung unterscheidet sich deutlich. Während Sie für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nur Einnahmen und Ausgaben auflisten, geben Sie bei der doppelten Buchführung zusätzlich über Ihre betrieblichen Vermögenswerte Auskunft.
Wie wichtig ist die Finanzbuchhaltung?
Diese Form der Buchhaltung ist für Firmen aus zwei Gründen von zentraler Bedeutung. Erstens ist sie vom Gesetzgeber vorgeschrieben: Die Finanzämter benötigen eine fundierte und überprüfbare Grundlage für die Berechnung der Steuern. Selbstständige müssen ihre Einnahmen und Ausgaben übersichtlich festhalten und zugleich die jeweiligen Belege archivieren. Zweitens dient eine gründliche Buchhaltung im Bereich Finanzen auch betriebswirtschaftlichen Zwecken. Bei einer gewissenhaften Buchführung können zum Beispiel frühzeitig Liquiditätsengpässe erkannt werden oder auch offene Forderungen überwacht werden. Bedenken Sie aber den zeitlichen und personellen Aufwand: Es spricht viel dafür, die Buchhaltung an einen Steuerberater auszulagern.