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Die Finanzbuchführung

Die Basis für alles!

Wir erstellen für Ihr Unternehmen auf Wunsch die gesamte Finanzbuchhaltung. Dabei schauen wir uns Ihre Prozesse genau an und setzen mit Ihnen gemeinsam die optimale Lösung für Ihr Unternehmen um.

Die Sammlung aller Belege Ihres Unternehmens bildet dabei die Grundlage einer ordnungsgemäßen Finanzbuchhaltung. Wir erstellen Ihre Buchhaltung unter Maßgabe aller gesetzlicher Vorschriften. Dies umfasst unter anderem:

  • Sichtung und Aufarbeitung der ggf. von Ihnen erstellten Buchführung,
  • das Prüfen der eingereichten Belege und Rechnungen,
  • das Buchen aller Geschäftsvorfälle,
  • das Führen des Anlageverzeichnisses,
  • das Prüfen der Buchungen auf Plausibilität und Korrektheit der Buchungssachverhalte,
  • die Information zu gesetzlichen Änderungen sowie
  • die Offene-Posten-Buchführung.

Sie erhalten dann alle gewünschten Auswertungen (z.B. BWA) in digitaler Form von uns bereitgestellt. Dabei gehen wir gezielt auf Ihre Anforderungen ein und stellen Ihnen ggfs. benötigte Kennzahlen bereit.

Wir unterstützen Sie zuverlässig und effizient bei den alltäglichen Verpflichtungen. Unser Service ist persönlich, effizient und digital. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft, wir kümmern uns um den Rest. Durch unsere langjährige Branchenerfahrung und Spezialisierung werden Sie von uns maßgeschneidert und auf höchstem fachlichem Niveau betreut.

Wir richten uns nach Ihren Bedürfnissen!

Unterschiedliche Unternehmen benötigen meist unterschiedliche Lösungen

Aus diesem Grund muss auch der Umfang des Rechnungswesens an Ihr Unternehmen und die jeweilige Gewinnermittlungsart angepasst werden. Die besonderen Bedürfnisse Ihres Unternehmens, unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, bilden hierbei die Grundlage.

Wir schauen uns gemeinsam Ihre Prozesse an und finden mit Ihnen zusammen die beste Lösung für die Zusammenarbeit.

Erstellung der Buchhaltung teilweise auch in Eigenleistung

Wir bieten ebenso die Möglichkeit, die Buchführung ganz oder teilweise selbst zu übernehmen. Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl einer geeigneten und mit unserem System kompatiblen Buchhaltungs-Software mit entsprechender Schnittstelle zur kostengünstigen und schnellen Übernahme Ihrer Daten.

Erfolgsanalyse für Ihr Unternehmen

Wenn Sie ein umfassendes Reporting benötigen, ist eine gute Zusammenarbeit bei der Finanzbuchführung wichtig. Gern unterstützen wir Sie hierbei und stellen Ihnen auf Wunsch auch individuelle Auswertungen bereit, damit Sie alle wichtigen Kennzahlen im Blick haben.

Uns ist es wichtig, dass Sie immer einen Überblick über die Finanzsituation Ihres Unternehmens haben. Nur so können Sie rechtzeitig die richtigen Entscheidungen treffen. Die Finanzbuchhaltung ist für uns daher kein Selbstzweck, sondern nur der Weg zu unserem Ziel:

Ihnen möglichst aussagekräftige Auswertungen bereitzustellen, mit denen Sie schnell und präzise Ihre unternehmerischen Entscheidungen treffen können.

Ihre Vorteile bei der Erstellung durch uns

  • Korrekte Erstellung der Finanzbuchhaltung

  • Fristgerechte Datenübermittlung aller Meldungen

  • aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertungen für Sie

  • komplett digitale Buchführung und somit weniger Papier

  • Unterstützung bei der Überwachung der offenen Posten von Kunden und Lieferanten

  • Egal ob Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanzierung, wir wissen, was zu tun ist

  • Und darüber hinaus versuchen wir immer, Sie maximal zu entlasten, sodass Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Unsere Geschäftszeiten:
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Sie haben Fragen zur Finanzbuchhaltung?

Was ist eine Finanzbuchhaltung?

Dieses Aufgabengebiet ist ein Teilbereich der Buchhaltung, der sich auf Zahlungsströme und das Firmenvermögen bezieht. Gewerbetreibende mit mehr als 600.000 Euro Umsatz oder 60.000 Euro Gewinn unterliegen hierbei der gesetzlichen Buchführungspflicht: Sie müssen die Regeln der doppelten Buchführung beachten und eine Bilanz erstellen. Diese Form der Buchhaltung beinhaltet neben der Dokumentation finanzieller Transaktionen eine transparente Aufführung der Vermögenswerte. Freiberufler hingegen dürfen sich darauf beschränken, Einnahmen und Ausgaben aufzulisten. Diese Variante basiert auf dem Zufluss- und Abflussprinzip. Der Wert des Firmenvermögens spielt keine Rolle, es kommt bei der Gewinnermittlung ausschließlich auf die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen an. In beiden Fällen unterliegen Unternehmen der Aufbewahrungspflicht: Sie müssen die meisten Unterlagen mindestens 10 Jahre lang archivieren.

Was ist der Unterschied zwischen Buchhaltung und Finanzbuchhaltung?

Bei der Bezeichnung Buchhaltung handelt es sich um einen Oberbegriff, während Finanzbuchhaltung einen Teilbereich bezeichnet. Soloselbstständige müssen sich nur um die Finanzbuchhaltung kümmern, bei Unternehmen mit Angestellten kommt beispielsweise die Lohnbuchhaltung hinzu. Im Rahmen der Finanzbuchhaltung werden sämtliche finanziell relevante Vorgänge erfasst. Bei Freiberuflern genügt eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Gewerbetreibende müssen zumeist die Regeln der doppelten Buchführung anwenden. Bei der doppelten Buchführung müssen neben finanziellen Transaktionen auch die Änderungen der Vermögenswerte berücksichtigt werden. Die Lohnbuchhaltung als weiterer Teilbereich der Buchhaltung umfasst unter anderem das Anfertigen von Gehaltsabrechnungen. Alle Aufgaben der Finanz- und Lohnbuchhaltung können Sie Ihrer Steuerberatung überlassen.

Wer ist zur Finanzbuchhaltung verpflichtet?

Alle Selbstständigen und Firmen müssen die finanziellen Transaktionen dokumentieren und die Belege aufbewahren. Allerdings unterscheidet sich die konkrete Form: Freiberufler dürfen ihren Gewinn laut Steuerrecht auch mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Für diesen Zweck reicht es aus, die Einnahmen und Ausgaben übersichtlich festzuhalten. Gewerbetreibende unterliegen dagegen oftmals der Buchführungspflicht. Diese beinhaltet die Pflicht zur doppelten Buchführung und zur Erstellung einer Bilanz bzw. eines Jahresabschlusses. Der Aufwand zwischen beiden Formen der Buchhaltung unterscheidet sich deutlich. Während Sie für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nur Einnahmen und Ausgaben auflisten, geben Sie bei der doppelten Buchführung zusätzlich über Ihre betrieblichen Vermögenswerte Auskunft.

Wie wichtig ist die Finanzbuchhaltung?

Diese Form der Buchhaltung ist für Firmen aus zwei Gründen von zentraler Bedeutung. Erstens ist sie vom Gesetzgeber vorgeschrieben: Die Finanzämter benötigen eine fundierte und überprüfbare Grundlage für die Berechnung der Steuern. Selbstständige müssen ihre Einnahmen und Ausgaben übersichtlich festhalten und zugleich die jeweiligen Belege archivieren. Zweitens dient eine gründliche Buchhaltung im Bereich Finanzen auch betriebswirtschaftlichen Zwecken. Bei einer gewissenhaften Buchführung können zum Beispiel frühzeitig Liquiditätsengpässe erkannt werden oder auch offene Forderungen überwacht werden. Bedenken Sie aber den zeitlichen und personellen Aufwand: Es spricht viel dafür, die Buchhaltung an einen Steuerberater auszulagern.