Müssen Selbstständige eine Steuererklärung abgeben?
Für Selbstständige gibt es eine Abgabepflicht. Die Höhe des Gewinns aus der selbstständigen Tätigkeit und die Höhe der Gesamteinkünfte aus verschiedenen Einkommensarten spielen hierbei keine Rolle. Auch wenn Ihr Gesamteinkommen unter dem Grundfreibeitrag liegt und Sie deshalb keine Einkommensteuer zahlen, müssen Sie z.B. eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Gleiches gilt für die Umsatzsteuer. Auch wenn Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, müssen Sie eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben. Ihre Steuerberatung stellt sicher, dass alle erforderlichen Steuererklärungen fristgerecht erstellt und eingereicht werden.
Welche Steuererklärung muss man als Unternehmen abgeben?
Das hängt von der Rechtsform und auch von der Art der Einkünfte ab. Bei Freiberuflern genügt eine Einkommensteuererklärung und Umsatzsteuererklärung. Gewerbetreibende müssen zusätzlich auch eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Bei Personengesellschaften wird statt einer Einkommensteuererklärung eine sogenannte Feststellungserklärung eingereicht, mit dieser wird der Gesamtgewinn auf die einzelnen Beteiligten aufgeteilt.
Bei Kapitalgesellschaften wie einer GmbH besteuert der Staat unmittelbar die Gesellschaft. Statt einer Einkommensteuererklärung ist hier eine Körperschaftsteuererklärung einzureichen. Bei Gewinnausschüttungen können noch Kapitalertragsteueranmeldungen hinzukommen.
Ist ein nachträgliches Einreichen der Steuererklärung möglich?
Wenn Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen Sie diese einreichen. Sie haben die Abgabefrist versäumt? Reichen Sie die Einkommensteuererklärung oder eine andere Steuererklärung so schnell wie möglich nach. Ansonsten drohen meist hohe Verspätungszuschläge und Zwangsgelder. Mit Zwangsgeldern versucht das Finanzamt die Abgabe einer fehlenden Steuererklärung zu erreichen. Oft erfolgt daneben auch eine Steuerfestsetzung auf Basis einer Steuerschätzung.
Unter Umständen verlängert Ihr Finanzamt die Abgabefrist auf Antrag. Dieser Antrag sollte jedoch gut begründet sein (z.B. aufgrund einer langen Erkrankung). Unabhängig von einer möglicherweise gewährten Fristverlängerung sollten jedoch schnellstmöglich die ausstehenden Steuererklärungen eingereicht werden.
Steuererklärung für Firmengründer: Lohnt sich eine Steuerberatung?
Als Gründerin oder Gründer profitieren Sie in vielfältiger Weise von einer Steuerberatung. Mit professioneller Unterstützung können bereits am Anfang die Weichen richtig gestellt werden. Neben der Betrachtung von steuerlichen Aspekten sollten hier auch immer die Bürokratiekosten beachtet werden. Sinnvolle und schlanke Strukturen sind in der Gesamtbetrachtung oft viel wirtschaftlicher, als rein steueroptimierte Strukturen.
Auch wird eine Beratungsgesellschaft dafür sorgen, dass Sie in Ihrer Steuererklärung alle möglichen Betriebsausgaben korrekt angeben, um Ihren Gewinn und damit die Berechnungsgrundlage für die Steuer möglichst gering zu halten. Das Finanzamt akzeptiert hierbei auch Ausgaben, die vor der Firmengründung angefallen sind. Voraussetzung ist, dass sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit Ihrer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit standen.
Darüber hinaus hilft eine Steuerberatung bei der vorausschauenden Steueroptimierung und zeigt Ihnen auf, wie Sie Wahlmöglichkeiten zu Ihrem Vorteil nutzen. Bestenfalls lassen Sie sich bereits vor der Existenzgründung zu grundlegenden Themen wie Wahl der Rechtsform und Kleinunternehmerregelung beraten.