Wie kann ich mich als Freiberufler anmelden?
Als Angehöriger eines freien Berufs genügt es, wenn Sie Ihre Tätigkeit dem örtlich zuständigen Finanzamt mitteilen. Füllen Sie hierfür online via Elster den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung von Einzelunternehmen aus. Dort geben Sie auch an, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen wollen.
Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme Ihrer betrieblichen Tätigkeit erfolgen. Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden müssen Sie keine Gewerbeanmeldung vornehmen. Als Freiberufler profitieren Sie von einem geringeren bürokratischen Aufwand.
Beachten Sie jedoch die existierenden Sonderregelungen bei geschützten Berufen wie dem eines Rechtsanwalts oder Arztes. In diesen Bereichen benötigen Sie eine Zulassung durch die jeweiligen Berufskammern.
Als Steuerberater für Freiberufler unterstützen wir Sie gern bei der steuerlichen Anmeldung.
Müssen Freiberufler Umsatzsteuer zahlen?
Als Freiberufler unterliegen Sie grundsätzlich den gleichen Regelungen zur Umsatzsteuerpflicht wie auch Gewerbetreibende. Umsatzsteuerbefreiungen gibt es jedoch für bestimmte Branchen, wie z.B. im Bereich der Humanmedizin oder Schulbildung.
Eine allgemeine Ausnahme von der Umsatzsteuerpflicht kommt nur bei einem geringen Jahresumsatz in Frage, durch die Anwendung der sogenannten Kleinunternehmerregelung. Diese Option steht Ihnen offen, wenn Sie im vorangegangenen Jahr einen Umsatz von höchstens 22.000 Euro erzielt haben. Im aktuellen Jahr darf der Umsatz maximal 50.000 Euro betragen – diesen Wert dürfen Sie schätzen. Bei Gründern gelten diese Werte für das Gründungsjahr und das Folgejahr. Wenn Sie diese Kriterien erfüllen, müssen Sie keine Umsatzsteuer abführen. Das reduziert Ihren bürokratischen Aufwand. Allerdings dürfen Sie als Kleinunternehmer keinen Vorsteuerabzug vornehmen. Ihre Steuerberater für Freiberufler erläutern Ihnen gern, ob die Kleinunternehmerregelung in Ihrem Fall vorteilhaft ist.
Welche Voraussetzungen müssen für den Freiberuflerstatus erfüllt sein?
Die wichtigste Voraussetzung ist, dass Ihre Tätigkeit unter die Definition der freien Berufe fällt. Der Gesetzgeber hat im § 18 EStG sogenannte Katalogberufe festgelegt. Dazu zählen Tätigkeiten der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten oder Programmierer. Arbeiten Sie in einem der Katalogberufe, gelten Sie als freiberuflich Tätiger. Auch wenn Sie in einem ähnlichen Beruf arbeiten, kann der Status des freiberuflich Tätigen für Sie möglich sein. Wenden Sie sich am besten an Ihre Steuerberatung, um diese Frage im Vorfeld abzuklären. In manchen Fällen bedarf es auch einer Einzelfallprüfung, um sich gegen eine nachteilige Entscheidung des Finanzamts zu wehren.
Wie viel darf ich als Freiberufler steuerfrei verdienen?
Als Selbstständiger in einem freien Beruf gelten für Sie die allgemeinen Regelungen des Einkommensteuerrechts. Im Jahr 2023 liegt der Grundfreibetrag bei rund 11.000 Euro für Ledige. Bis zu dieser Grenze erhebt der Staat keine Einkommensteuer. Bei den meisten Steuerzahlern bleibt aber ein deutlich höherer Jahresgewinn steuerfrei. Eltern profitieren zum Beispiel von einem zusätzlichen Kinderfreibetrag. Zudem verringern verschiedene Ausgaben wie Beiträge zur Krankenversicherung und zur Rentenversicherung das zu versteuernde Einkommen. Ihre Steuerberater für Freiberufler helfen Ihnen gern dabei, Ihre Steuerlast auf ein Minimum zu reduzieren.