Wie funktioniert eine Gewerbeanmeldung?
Die Gewerbeanmeldung ist in vielen Gemeinden bereits online möglich. Sie als Gründerin oder Gründer des neuen Unternehmens können jedoch auch einen Termin bei dem zuständigen Gewerbeamt vereinbaren. Ihr Steuerberater für Gewerbetreibende kann Sie beraten, welche Institution zuständig ist. Für die Anmeldung müssen Gewerbetreibende grundsätzlich volljährig sein oder ihre Geschäftsfähigkeit nachweisen. Außerdem muss das jeweilige Gewerbe konkret angeben werden. Für manche Unternehmen brauchen Gewerbetreibende zusätzlich einen Befähigungsnachweis. Beispiele dafür sind Taxiunternehmen oder Inkassodienste.
Alle erforderlichen Angaben werden in ein Formular eingetragen. Dieses Formular reichen Sie dann ein und erklären damit offiziell, dass Sie ein Gewerbe betreiben. Gut zu wissen: Nach der Gewerbeanmeldung muss sich der Gründer oder die Gründerin auch beim Finanzamt melden, um eine Steuernummer zu erhalten. Auch dies besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater für Gewerbetreibende.
Wann muss ich mein Gewerbe anmelden?
Die Gewerbeanmeldung muss umgehend nach der Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit erfolgen. Näheres regelt § 14 der Gewerbeordnung (GewO). Allerdings sollten Sie vorab etwas Wichtiges klären: Für Gewerbetreibende ist es von großer Bedeutung, dass Sie Ihr Unternehmen beziehungsweise den dafür erforderlichen Beruf klar definiert haben. Denn, nur wenn tatsächlich ein Gewerbe betrieben werden soll, sind Sie rechtlich dazu verpflichtet, eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind zum Beispiel alle Angehörigen der freien Berufe, wie Ärzte, Architekten, Ingenieure oder Programmierer.
Einige Berufsgruppen können die Anmeldung erst vollziehen, wenn sie den Nachweis einer bestimmten Befähigung haben. Beispiele dafür sind Taxiunternehmen oder Inkassodienste. Wichtig ist, dass Sie auch ein Nebengewerbe anmelden müssen. Übrigens: Auch die Eröffnung einer neuen Filiale oder die Übernahme eines Gewerbebetriebs erfordert eine Gewerbeanmeldung.
Gibt es Hindernisse bei der Gewerbeanmeldung?
In der Regel ist für angehende Gewerbetreibende die Anmeldung ganz unproblematisch. Wichtig ist, dass eine klare Abgrenzung zwischen einem Gewerbe und einem freien Beruf erfolgt, dass das Formular vollständig und korrekt ausgefüllt wird und eventuell erforderliche Nachweise dem Anmeldeformular beigelegt werden.
Ein klassisches Hindernis ist es allerdings, wenn Minderjährige ein Gewerbe, etwa im Bereich der Digitalisierung, anstreben. Aber auch das ist heute möglich, wenn ein professionell und präzise verfasster Businessplan vorliegt und die Eltern oder Erziehungsberechtigten zustimmen. Es erfolgt dann eine Prüfung durch das Gewerbeamt, ob der minderjährige Gründer für das geplante Unternehmen als geschäftsfähig gilt.
Was kostet eine Gewerbeanmeldung?
Die Anmeldung des Gewerbes bei der zuständigen Behörde ist kostenpflichtig. Eine pauschale Aussage über die Kosten der Gewerbeanmeldung ist jedoch nicht möglich. Denn jede Gemeinde hat das Recht, eigenen Gebühren dafür festzulegen.
In der Regel liegen die Kosten zwischen 15 Euro und 60 Euro.
Ein guter Tipp: Erkundigen Sie sich beim zuständigen Gewerbeamt, ob es günstiger ist, die Gewerbeanmeldung online abzuwickeln.