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Sprechen Sie uns an! Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot auf Basis Ihrer Zahlen.
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Unsere Steuerberatungskanzlei in Berlin legt großen Wert auf Transparenz. Dies gilt besonders für unsere Gebühren. Daher sind wir bemüht, diese so transparent wie möglich zu gestalten und Ihnen mit Hilfe von Honorarschätzungen einen Anhaltspunkt zu geben, mit welchen Gebühren Sie rechnen müssen.
Die Abrechnung unserer Gebühren erfolgt grundsätzlich nach der amtlich vorgeschriebenen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Ziel der Vergütungsverordnung ist es, einen für beide Seiten angemessenen Gebührenrahmen zu definieren. Dies ist auch in unserem Interesse.
Bei der Abrechnung der Gebühren sind Steuerberater an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden. In Abhängigkeit vom sogenannten Gegenstandswert, beispielsweise dem Jahresumsatz oder dem Gewinn, und dem sich daraus ergebenden Wert nach der entsprechenden Tabelle der StBVV werden dann die Gebühren ermittelt.
Steuerberater sind bei der Festlegung des Zehntelsatzes an den in der StBVV vorgegebenen Rahmen gebunden. Nachfolgend haben wir Ihnen zu den wesentlichen Leistungen einmal unsere Zehntelsätze dargestellt.
Gern unterbreiten wir Ihnen auch ein individuelles Angebot, welches dann auch Ihre tatsächlichen Verhältnisse berücksichtigt. So wissen Sie vorher, mit welchen Gebühren Sie bei uns rechnen müssen. Wir versuchen immer, die Gebühren so exakt wie möglich zu kalkulieren, um Sie vor unerwarteten Rechnungen zu schützen und Ihnen Planungssicherheit zu geben.
Die Abrechnung der Gebühren für die Buchhaltung erfolgt nach § 33 StBVV auf Basis des Gegenstandswertes. Dieser hängt vom Jahresumsatz oder dem höheren Aufwand ab.
In der Regel berechnen wir eine Gebühr von 9/10. Bei monatlich zu erstellenden Finanzbuchhaltungen berechnen wir mindestens 150,00 Euro. Für Quartalsbuchhaltungen beträgt unsere Mindestgebühr 400,00 Euro.
Für die Erfassung von Kostenstellen und die laufende Bereitstellung der zusätzlichen Auswertungen erhöhen wir das Buchhaltungs-Honorar in der Regel um 2/10.
Die Ersteinrichtung und eventuelle Sonderleistungen für die Erstellung individueller Auswertungen wird nach Zeitgebühr abgerechnet.
Die Abrechnung der Gebühren für die Lohnbuchführung erfolgt nach § 34 StBVV.
Wir berechnen für die Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen zwischen 19,00 € und 25,00 € je Arbeitnehmenden.
Sonderleistungen im Bereich Lohn berechnen wir teilweise nach Pauschalen (Anträge etc.) und teilweise nach Zeitgebühr (§ 34 Abs. 5 StBVV).
Unsere Zeitgebühren betragen pro Stunde:
Steuerberater 150,00 Euro
Steuerfachangestellte 100,00 Euro
Für abgrenzbare Projekte ist auch die Vereinbarung eines Fixhonorars möglich. Voraussetzung ist natürlich, dass sich der Zeitaufwand für uns gut abschätzen lässt. Sprechen Sie uns hierzu gern an.
Die Abrechnung der Gebühren für die Ermittlung des Überschusses der Betriebseinahmen über die Betriebsausgaben (Gewinnermittlung bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnungen) bei Einkünften aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit erfolgt nach § 25 StBVV.
In der Regel berechnen wir eine Gebühr von 20/10, mindestens jedoch 500,00 Euro.
Die Vergütungen für die Aufstellung von Jahresabschlüssen (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) wird nach § 35 StBVV bestimmt.
In der Regel berechnen wir eine Gebühr von 29/10, mindestens jedoch 700,00 Euro.
Die Abrechnung der Gebühren für die Erstellung eines Anhangs erfolgt nach § 35 StBVV analog zum Jahresabschluss.
In der Regel berechnen wir eine Gebühr von 7/10, mindestens jedoch 300,00 Euro.
Jahresabschlüsse müssen elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Wurden diese von uns erstellt, berechnen wir für die Aufbereitung und Datenübermittlung ein Pauschalhonorar von 150,00 Euro.
Kapitalgesellschaften sind darüber hinaus zur Offenlegung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger verpflichtet. Auch hier berechnen wir für die Aufbereitung und Datenübermittlung ein Pauschalhonorar von 150,00 Euro.
Die Abrechnung der Gebühren für die Erstellung der Umsatzsteuererklärungen erfolgt nach § 24 Abs. 1 Nr. 8 StBVV. Gegenstandswert sind 10 Prozent der Summe aus dem Gesamtbetrag der Entgelte und der Entgelte, für die der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist.
In der Regel berechnen wir eine Gebühr von 4/10, mindestens jedoch 100,00 Euro.
Die Abrechnung der Gebühren für die Erstellung der Gewerbesteuererklärung erfolgt nach § 24 Abs. 1 Nr. 5 StBVV. Gegenstandswert ist der Gewerbeertrag vor Berücksichtigung des Freibetrages und eines Gewerbeverlustes (Mindestgegenstandswert 8.000 Euro)
In der Regel berechnen wir eine Gebühr von 3/10, mindestens jedoch 100,00 Euro.
Die Abrechnung der Gebühren für die Erstellung der Körperschaftsteuererklärung erfolgt nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 StBVV. Gegenstandswert ist das Einkommen vor Berücksichtigung eines Verlustabzugs (Mindestgegenstandswert 16.000 Euro).
In der Regel berechnen wir eine Gebühr von 4/10, mindestens jedoch 150,00 Euro.
Die Abrechnung der Gebühren für die Erstellung der Einkommenssteuererklärung erfolgt nach den §§ 24 und 27 StBVV.
Aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen Einkunftsarten kann die Honorar-Ermittlung hier nur individuell erfolgen. Wir erheben jedoch ein Mindesthonorar für die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung von 400,00 Euro bei Einzelveranlagung und 500,00 Euro bei Zusammenveranlagung.
* Alle hier genannten Gebühren sind Nettobeträge und verstehen sich zuzüglich Auslagen nach § 16 StBVV in Höhe von 20 Prozent des Netto-Rechnungsbetrages (höchstens jedoch in Höhe von 20 Euro) und zuzüglich aktuell gültiger Umsatzsteuer.
Das Erstgespräch dauert etwa eine Stunde und ist, soweit es keinen Beratungscharakter hat, in der Regel kostenlos. Dieses gibt beiden Seiten die Möglichkeit, einander kennenzulernen. So können auch Sie besser einschätzen, ob wir die richtige Kanzlei für Sie sind, ohne ein Kostenrisiko eingehen zu müssen.
Vor einer Mandatierung erstellen wir immer eine individuelle Honorarschätzung. Sofern die uns hierfür mitgeteilten Gegenstandswerte den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, wird auch unsere spätere Abrechnung genau dieser Schätzung entsprechen. Wir garantieren Ihnen Kostentransparenz und Kostensicherheit. Wir informieren Sie rechtzeitig über möglicherweise anfallende Zusatzkosten und diese fallen für Sie auch erst an, wenn Sie uns beauftragen.
Gemeinsam vereinbaren wir das für Sie passende Vergütungsmodell. Vor jedem Schritt können Sie entscheiden, ob Aufwand und Ergebnis für Sie im richtigen Verhältnis stehen.
Unsere Abrechnung erfolgt im Normalfall erst, wenn wir unsere Leistung erbracht haben. Sie gehen daher kein Risiko ein. Nur in Ausnahmefällen, z.B. bei Neumandaten oder im Falle größerer Vorleistung durch uns, werden wir nach Absprache mit Ihnen zu unserer Absicherung einen angemessenen Vorschuss verlangen.
Sie können sich sicher sein, dass wir auch im Falle der Abrechnung von Zeitgebühren nur tatsächliche erbrachte Leistungen abrechnen. Wir arbeiten intern mit einer Vollzeiterfassung und sind stets bemüht, die Leistungen so zügig und effizient wie möglich zu erbringen, um Sie vor unnötigen Kosten zu bewahren.
Der wirtschaftliche Erfolg unserer Mandanten in ganz Deutschland ist auch uns wichtig. Daher ist es unser Anspruch, dass sich unser Aufwand für Sie lohnt und die Kosten für unsere Tätigkeit im angemessenen Verhältnis zu Ihrem Erfolg stehen.
Ich bin ...
* Die Abrechnung des Auslagenersatzes für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt entsprechend des § 16 StBVV in Höhe von 20 Euro pro Rechnung. Die Gebühren für DATEV Unternehmen Online werden Ihnen direkt durch die DATEV in Rechnung gestellt.
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Die beispielhaften Honorarschätzungen dienen als Richtlinie, um Ihnen eine Vorstellung davon zu vermitteln, welches Honorar Sie in etwa für verschiedene Größenordnungen erwarten können. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass jedes Unternehmen einzigartig ist, weshalb Ihr tatsächliches Honorar letztendlich von Faktoren wie dem Umfang, der Komplexität und den spezifischen Leistungen abhängt, die Sie benötigen. Gerne erstellen wir für Ihr Unternehmen ein maßgeschneidertes Angebot. Kontaktieren Sie uns einfach, damit wir die Einzelheiten gemeinsam besprechen können.
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