Wie kann ich den Steuerberater wechseln?
Der Wechsel des Steuerberaters in Berlin ist unkompliziert und jederzeit möglich. Sie entscheiden selbst, wer Ihre steuerlichen Angelegenheiten übernimmt, auch während eines laufenden Vertrages. Achten Sie in diesem Fall einfach auf die vereinbarten Kündigungsfristen.
Es ist oft hilfreich, Ihre Wechselabsicht frühzeitig mit dem bisherigen Steuerberater zu besprechen. Wenn Sie zu uns wechseln, unterstützen wir Sie gerne bei der Übernahme von Unterlagen und Daten, sodass der Übergang für Sie so reibungslos wie möglich verläuft.
Wenn Sie Fragen haben oder den Wechsel konkret planen, stehen wir Ihnen als Steuerberater in Berlin jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gern weiter!
Was kostet ein Steuerberater in Berlin?
Die Kosten für einen Steuerberater in Berlin richten sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese legt einen Kostenrahmen mit Mindest- und Höchstsätzen für die verschiedenen Leistungen fest.
Die genaue Höhe des Honorars wird jedoch individuell festgelegt, je nach Umfang und Komplexität der jeweiligen steuerlichen Aufgaben. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot, das genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Wenn Sie Fragen zu den Kosten haben oder ein individuelles Angebot wünschen, kontaktieren Sie uns einfach. Wir sind Ihre Steuerberater in Berlin und stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung!
Wie funktioniert die digitale Buchhaltung bei Ihnen?
Zum Austausch von Buchhaltungsunterlagen- und daten nutzen wir die Plattform „Unternehmen Online“ der DATEV. Egal ob als Scan, via Handy-Upload-App oder per E-Mail, alle Unterlagen werden in die Plattform geladen und können so von uns digital weiterverarbeitet werden. Der Vorteil für Sie: Ihre Unterlagen bleiben bei Ihnen, der Postversand entfällt komplett. Darüber hinaus haben Sie jederzeit Zugriff auf die Buchhaltungsdaten und können so auch selbst von überall digital und sicher auf Unterlagen oder Auswertungen zugreifen.
Kann ich die Buchhaltung auch selbst erstellen?
Sofern Sie die unterjährige Buchhaltung selbst erstellen möchten, knüpft unsere Leistung nahtlos dort an, wo Sie nicht mehr weitermachen möchten. Bei Bedarf beraten wir Sie natürlich auch unterjährig gern zu gesetzlichen Möglichkeiten und Wahlrechten.